Neben den konventionellen Hörgeräten gibt es inzwischen eine Vielzahl implantierbarer Hörgeräte (oder so genannte Mittelohrimplantate – MOI). Diese Systeme werden nach bestimmten medizinischen und audiologischen Indikationen eingesetzt, wodurch bessere audiologische Ergebnisse für die Patienten erzielt werden können. Allerdings hängt der Erfolg der Hörversorgung solcher Therapiemaßnahmen davon ab, ob die Auswahl der Patienten unter Berücksichtigung aller medizinischen und audiologischen Aspekte in ausgewiesenen Kliniken erfolgt. Die HNO-Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover verfügt seit 1997 über langjährige Erfahrung und zählt zu einer weltweit führenden Adresse auf diesem Gebiet.

Folgende Indikationen können für implantierbare Hörgeräte sprechen:

  • Gehörgangsprobleme: Rezidierende (wiederkehrende) Gehörgangentzündungen verursacht durch die Ohrpassstücke, Fehlbildungen des Gehörganges (z. B. Verengung, Exostose usw.)
  • Vermeidung des Okklusionseffekts (Verschlusseffekt im Gehörgang)
  • Schallleitungs- und kombinierte Schwerhörigkeiten infolge von verschiedenen Krankheiten (z. B. fehlender Gehörgang oder Mittelohrstrukturen, chronische Mittelohrentzündungen mit oder ohne Trommelfellperforation, Radikalhöhle, Otosklerose usw.)
  • Tragekomfort und soziale Aspekte.


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